Leistungserklärung
CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung
Laut EU-Bauproduktenrichtlinie (BPR) 89/106/EWG vom 01.02.2010 sind die Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, Ihre Produkte mit CE-Kennzeichen auszustatten. Die angegebenen technischen Daten im CE-Kennzeichen müssen den Vorgaben gemäß Produktnorm DIN EN 14351 entsprechen. Die am 01.07.2013 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft getretene EU-Bauproduktenverordnung (EUBauPV) Nr. 305/2011 ersetzt die bisherige EU-Bauproduktenrichtlinie. Die BauPVO regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt und legt Anforderungen an die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung fest. Die Leistungserklärung beinhaltet die Leistung eines Bauproduktes in Bezug auf die wesentlichen Merkmale und die Übereinstimmung mit der zugrunde liegenden harmonisierten technischen Spezifikation.
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