Schallschutzverglasung
Schallschutzglas ist eine spezielle Art von Isolierglas, welche dem Zweck der Schalldämmung dient. Die Verwendung der richtigen Glasfenster kann den Geräuschpegel des gesamten Hauses erheblich reduzieren. Die Schwachstelle beim Schallschutz eines Gebäudes ist oft die Verglasung.
Ein Großteil der Schallemissionen dringt in das Gebäude durch die Verglasung. Wohnt man an einer stark befahrenen Straße, an Bahnlinien oder in der Einflugschneise eines Flughafens, dann ist das ein Grund, über eine Schallschutzverglasung nachzudenken. Eine Schallschutzverglasung schützt vor Lärm von außen und dem diesbezüglichen Stress und wertet den Wohnkomfort auf. Fenster mit einer normalen Verglasung haben einen Schalldämmwert von 29 dB. Ein Schallschutzfenster hingegen weist Werte von über 40 dB auf.
Aufbau der Schallschutzverglasung
Basis für die Schallschutzverglasung sind Verbundglasscheiben mit einer Mittelschicht aus Kunstharz oder einer eingeklebten Sicherheitsfolie. Gegenüber Einfachverglasung ist diese Verglasung flexibler und besitzt mehr Schallschutz. Zur Erhöhung des Schallschutzes stehen folgende Maßnahmen für die Schallschutzverglasung zur Verfügung:
- Vergrößerung des Scheibenabstandes: Je größer dieser ist, desto mehr werden die Schallemissionen gemindert.
- Erhöhung der Dichte der Verglasung: Je dichter die Verglasung, desto höher ist der Schallschutz.
- Verwendung von asymmetrischen Scheiben: Durch unterschiedlich dicke Scheiben wird die Eigenschwingung der einzelnen Scheiben in unterschiedlichen Frequenzbereichen bewirkt und die Weitergabe der Schwingungen von einer zur anderen Scheibe wird dadurch erschwert.
- Verwendung eines Rahmens mit Mehrkammersystemen: Der Rahmen muss aus mehreren Einzelkammern bestehen, da sonst die Maßnahmen der Verglasung zwecklos sind.
Schallschutzklassen
Die Schallschutzverglasung wird laut VDI-Norm 2719 in sechs Schallschutzklassen unterteilt.
Schallschutzklassen | Art und Entfernung der Straße | Verkehrsaufkommen | Schalldämm-Maß des Fensters |
---|---|---|---|
Schallschutzklasse 1 | Wohnstraße: mehr als 35m entfernt | 10 - 50 PKW/h | 25 - 29 dB |
Schallschutzklasse 2 | Wohnstraße leicht befahren: 26 - 35m entfernt | 10 - 50 PKW/h | 30 - 34 dB |
Schallschutzklasse 3 | Wohnstraße stark befahren: 26 - 35m entfernt | 50 - 200 PKW/h | 35 - 39 dB |
Schallschutzklasse 4 | Hauptstraße: 100 - 300m entfernt | 1.000 - 3.000 PKW/h | 40 - 44 dB |
Schallschutzklasse 5 | Hauptstraße: 36 - 100m entfernt | 1.000 - 3.000 PKW/h | 45 - 49 dB |
Schallschutzklasse 5 | Schnellstraße/ Fluglärm: weniger als 100m entfernt | 3.000 - 5.000 PKW/h | mehr als 50 dB |
Was sollten Sie bei einer Schallschutzverglasung beachten
Eine hohe Schalldämmung von Schallschutzglas kann sich negativ auf das Raumklima auswirken. Daher ist es bei Schallschutzgläsern wichtig, eine Balance zwischen natürlicher Geräuschumgebung und Schalldämmung zu finden. Aufgrund der guten und dichten Wärmedämmung des Schallschutzglases ist der automatische Luftaustausch nur schwer zu erreichen.
Deshalb ist regelmäßiges Lüften sehr wichtig, um Schimmelbildung vorzubeugen und ein angenehmes Wohnklima zu schaffen. Bei Räumen mit offenen Kaminen und Schallschutzverglasung wird eine zusätzliche Lüftungsanlage empfohlen. Neben der Schallschutzverglasung nehmen auch andere Faktoren als Klangkörper oder akustische Brücken Einfluss auf die Schallübertragung.
Zu diesen Faktoren zählen beispielsweise Heiznischen, Mauerwerksqualität, Rollläden etc. Diese Faktoren müssen in den Plan aufgenommen werden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, einen Experten zu konsultieren, der Sie bis zur fachgerechten Installation bei der Auswahl des für Sie passenden Schallschutzfensters berät.
Lärmbelastung
Die VDI-Norm 2719 legt fest, wie hoch der Lärmpegel in bestimmten Räumen sein soll und auch nicht überschritten werden darf. Für den Lärmpegel wurden Mittelwerte für die unterschiedlichen Räumen festgelegt:
Raumart / Wohngebiet | Lärmpegel, Mittelwert in Dezibel (dB) | |
---|---|---|
Schlafräume (nachts) | in Wohngebieten, Krankenhaus- und Kurgebieten | 25 - 30 dB |
Schlafräume (nachts) | in sonstigen Gebieten | 30 - 35 dB |
Wohnräume (tagsüber) | in Wohngebieten, Krankenhaus- und Kurgebieten | 30 - 35 dB |
Wohnräume (tagsüber) | in sonstigen Gebieten | 35 - 40 dB |
Arbeitsräume (tagsüber) | Unterrichtsräume, Vortragsräume, Arztpraxen, Einzelbüros, Kirchen, Bibliotheken | 30 - 40 dB |
Arbeitsräume (tagsüber) | Büros für mehrere Personen | 35 - 45 dB |
Arbeitsräume (tagsüber) | Großraumbüros, Läden, Gaststätten, Schalterräume | 40 - 50 dB |
Förderung Schallschutzfenster
Für Fenster gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, so auch für Schallschutzfenster. Es gibt gesetzliche Grenzwerte für Lärmbelastung – sobald diese überschritten werden, besteht ein Anspruch auf Förderung der Schallschutzverglasung. In Wohngebieten beträgt der Grenzwert tagsüber von 59 Dezibel und nachts von 49 Dezibel. Ansprechpartner bei Lärmbelästigung ist der Lärm-Verursacher.
Bei verkehrsbedingter Lärmbelästigung betrifft dies den Bund, das Bundesland, den Landkreis oder Stadt unter Hinweis auf das Bundesimmissionsschutzgesetz. Im Fall des Schienenverkehrs ist dies eine Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes. Ist die Lärmbelästigung auf den Lärm durch den Flughafen zurückzuführen, ist hier der Ansprechpartner die Flughafengesellschaft selbst.
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