Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung
Im Zuge des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung gibt es ausgeweitete Förderungsprogramme für Besitzer*innen von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen. Für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind seit dem 01.01.2020 20% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen von der Steuer abzugsfähig.
Welche energetischen Maßnahmen werden gefördert?
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Wärmedämmung von Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Seit dem 01.01.2020 ist es privaten Haus- und Wohnungsbesitzer*innen möglich, bei Handwerkerarbeiten zur energetischen Gebäudesanierung zusätzlich zu den Lohn- und Arbeiterkosten auch die Materialkosten von der Steuer abzusetzen.
Wie hoch ist die Förderung?
Bei maximalen Investitionskosten von 200.000€ können Sie bis zu 40.000€ direkt von der Steuerschuld abziehen. Nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten erhalten Sie die anteilige Kostenerstattung über die Steuererklärung erstattet, verteilt über drei Jahre.
Im Jahr der Beantragung und im ersten Folgejahr werden jeweils 7% (maximal 14.000€ pro Jahr), im zweiten Folgejahr 6% (maximal 12.000€) Ihrer Aufwendungen gezahlt. Zusätzlich sind 50% der anfallenden Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung abzugsfähig.
Was sind die Voraussetzungen?
1) Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein und selbst genutzt werden
Wenn Sie die Wohnung oder das Haus auch nur zeitweise vermieten, verwehrt Ihnen das Finanzamt den Steuervorteil. Wenn Sie einen Teil des Hauses vermieten und einen Teil selbst bewohnen, können Sie die Kosten anteilig für den von Ihnen bewohnten Bereich absetzen.
2) Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten durchführen
Wenn Sie die Sanierungsarbeiten selbst ausführen, können Sie nicht vom Steuervorteil profitieren. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das Ihnen bescheinigen kann, dass die Sanierungsarbeiten den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen.
3) Eine korrekte Rechnung und Bescheinigung vom Fachunternehmen
Die Rechnung muss in deutscher Sprache geschrieben sein. Wenn Sie ein Ferienhaus im Ausland sanieren lassen (das Gebäude muss im europäischen Wirtschaftsraum liegen), benötigen Sie alle wichtigen Dokumente in beglaubigter Kopie. Die Bescheinigung kann Ihnen alternativ zum Fachunternehmen auch ein*e Expert*in ausstellen, der*die die Maßnahmen beaufsichtigt hat. Hier ist die Voraussetzung, dass es sich um zugelassene Energieberater*innen des BAFA oder der KfW handelt.
4) Keine Kombination mit anderen Förderprogrammen der KfW oder BAFA möglich
Sie können nur vom Steuervorteil profitieren, wenn Sie keine andere Förderung beantragt haben. Lassen Sie sich von einer*m Expert*in dazu beraten, ob die Steuerermäßigung oder ein anderes Förderprogramm die beste Lösung für Ihr Vorhaben ist.
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