Förderung Fenster
Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Fenster zu renovieren, können Sie mit finanzieller Unterstützung rechnen. Denn staatliche Zuschüsse können Ihnen dabei helfen, die Anschaffungskosten neuer Fenster deutlich zu senken. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, was Sie bei der Beantragung beachten müssen und welche Darlehen oder Zuschüsse Ihnen zustehen.
Zuschüsse für neue moderne Fenster gibt es in Deutschland seit 1. Januar 2021 von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In den letzten Jahren hatte die KfW-Bank die Zuschüsse für energetische Sanierung ausgezahlt. Weil neue Fenster den Zustand eines Eigenheims dramatisch verbessern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms Renovierungsanreize geschaffen. Bis zu 20 % der Investitionskosten können durch die zwei Anstalten gefördert werden.
Fenster-Förderungsprogramme
Institution | Förderprogramm | Art der Förderung | Fördergrundlage | Förderhöhe |
---|---|---|---|---|
BAFA | Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) | Zuschuss | Energetische Sanierung – Einzelmaßnahme | max. 12.000 € bzw. 20 % der förderfähigen Kosten |
KfW | 461 | Zuschuss | Energetische Sanierung – Effizienzhaus | max. 75.000 € bzw. 50 % der förderfähigen Kosten |
KfW | 262 | Kredit | Energetische Sanierung – Einzelmaßnahme | max. 60.000 € inklusive 20 % Tilgungszuschuss |
KfW | 261 | Kredit | Energetische Sanierung – Effizienzhaus | max. 150.000 € inklusive 50 % Tilgungszuschuss |
KfW | 455-B | Zuschuss | Barrierereduzierung | max. 5.000 € bzw. 10 % der förderfähigen Kosten |
KfW | 455-E | Zuschuss | Einbruchschutz | max. 1.600 € bzw. 10 – 20 % in Abhängigkeit von Investitionsvolumen |
KfW | 159 | Kredit | Barrierereduzierung / Einbruchschutz | max. 50.000 € ohne Tilgungszuschuss |
Klimaschutzprogramm (Steuerbonus) | Steuererleichterung | Zuschuss | Energetische Sanierung | max. 40.000 € (20 % der Investitionskosten) verteilt auf drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen |
Folgende Aspekte müssen Sie bei neuen Fenstern beachten
Holen Sie sich immer alle Bestandteile des Angebots schriftlich ein, einschließlich der Energiedetails. Die Fenster werden bereits mit einem Dämmwert von 0,95 W/m²K gefördert, dieser Wert setzt sich aus dem Glas, dem Rahmen und dem Glasabstandshalter zusammen. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters notwendig. Die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung müssen immer vor Beginn der Sanierung beantragt werden.
Der Dämmwert der Außenwand oder des Daches muss besser sein als der Dämmwert des neuen Fensters. Ist dies nicht der Fall, steigt die Gefahr der Kondenswasserbildung an den Außenwänden. Gegebenenfalls sollte beim Austausch der Fenster eine Außenwanddämmung durchgeführt werden, um den Wärmedämmwert der Außenwand zu verbessern.
Bei neuen Fenstern ist zu beachten, dass diese ein Lüftungskonzept benötigen. Das bedeutet, wo sich früher Gebäude sozusagen von selbst gelüftet haben, tun sie das mit neuen Fenstern heutzutage nicht mehr. So wird ein Konzept erstellt, mit dem die Mindestlüftung zum Schutz vor Gebäudeschäden sichergestellt und nachgewiesen werden kann. Mit einem Hygrometer können Sie nach dem Einbau von neuen Fenstern die Luftfeuchtigkeit messen und Ihr Lüftungsverhalten anpassen.
Fenster werden schon lange mit dem Dämmwert für das Gesamtfenster bewertet, der Dämmwert des Glases allein ist nicht ausreichend. Glasabstandhalter spielen insgesamt eine große Rolle, daher sollten Sie am besten ein Fenster mit „warme Kante“ bevorzugen.
Wie gehe ich vor? Der Fahrplan zur Förderung
- Angebot einholen
Holen Sie sich ein Angebot für Ihre neuen Fenster von einem Unternehmen ein. Zu beachten ist, dass für die BEG-Einzelmaßnahmenförderung die Folgekosten mindestens 2.000 € betragen müssen.
- Energieberater beauftragen
Im nächsten Schritt müssen Sie einen Energieberater beauftragen. Dieser unabhängige Energieberater prüft, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss haben. In diesem Fall erhalten Sie vom Berater eine Bestätigung des Förderantrags oder eine fachliche Beschreibung des Fördervorhabens. Die Kosten für den Energieexperten werden mit 50 % bezuschusst und Sie können die Zuschüsse direkt bei der Antragstellung einbeziehen lassen.
- Antrag stellen
Nun sollten Sie den Antrag stellen. Das Förderprogramm BEG-EM des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst Ihre Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 %. Ein Förderantragsformular finden Sie auf der BAFA-Webseite. Das KfW-Programm 461 zur energetischen Sanierung eines effizienten Hauses kann auf dem KfW-Förderportal beantragt werden. Im KfW-Finanzierungsprogramm 262 erhalten Sie ein Darlehen mit einem Tilgungszuschuss für die Kosten Ihrer Sanierungsmaßnahmen. Diesen Tilgungszuschuss müssen Sie bei Ihrer Hausbank beantragen.
- Förderzusage
Nach Beantragung des BEG-Zuschusses können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand online verfolgen. Aufgrund der großen Anzahl von Anfragen, kann die Zeit bis zur endgültigen Genehmigung mehrere Monate dauern. Erst nach der Förderzusage sollten Sie mit der Auftragsvergabe starten.
- Auftragsvergabe
Als Nächstes können Sie die Handwerker beauftragen.
- Nachweis einreichen
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen werden diese von Ihrem Energieberater auf Ihre genaue Umsetzung geprüft. Erst nach der Abnahme durch den Energieberater erhalten Sie Ihre Fördermittel.
- Fördermittel Auszahlung
Nach der Prüfung der Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie die Auszahlung.
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